1. Geltung
1.1 Die Rechtsbeziehung des
Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
1.2 Die Basis einer langdauernden Geschäftsbeziehung beruht auf eine gute Zusammenarbeit, Respekt und Vertrauen.
2.
Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstände sind
die in dem Angebot und Angebotsbestätigung dargelegten.
2.2 Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er Blam Baumservice vor Erstellung des Angebots
unaufgefordert zukommen lassen muss, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit.
2.3 Bei abweichenden Bedingungen, welche zur nicht Aufnahme der Arbeiten führt, behält sich die Firma Blam Baumservice vor,
Anfahrtskosten in Höhe 0,90€/km, sowie 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
Bei Verzögerungen wird der zusätzliche Zeitaufwand im Stundenlohn
abgerechnet.
2.4 Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für unvorhergesehene Arbeiten, z.B. das Entfernen von Hindernissen im
Arbeitsbereich, sowie Kosten für Absperrungen, Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen.
2.5 Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber Blam Baumservice mündlich oder schriftlich
beauftragt.
Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere
Geschäftsbedingungen an.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie schriftlich und von der Firma Blam Baumservice
unterschrieben wurde.
2.6 Angebote von der Firma Blam Baumservice halten 21 Tage Ihre Gültigkeit, beginnend mit dem darauf angeführten
Datum.
2.7 Mit der Auftragsbestätigung und damit verbundene Bestellungen z.B. Pflanzen und benötigte Materialien müssen sofort bezahlt
werden.
3. Genehmigungen und
Zugang
3.1 Der Auftraggeber hat vor Beginn der Ausführung der Arbeiten, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen
und Bewilligungen einzuholen.
3.2 Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Blam Baumservice durch Fehler, z.B. von nicht oder nicht vollständig
eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Blam Baumservice ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von
Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu prüfen.
3.3 Der Auftraggeber stellt der Firma Blam Baumservice für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete
Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Arbeiten vom Nachbargrundstück aus, muss der Auftraggeber eine schriftliche Genehmigung
vorlegen.
4. Rechte, Pflichten und Mitwirkungspflicht des
Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber alle nötigen Unterlagen, Bewilligungen, Genehmigungen unaufgefordert, rechtzeitig und unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen.
Auch über die Information der Versorgungsleitungen.
4.2 Schäden die durch mangelndes Wissen von Informationen entstehen, nicht absichtlich herbeigefügte Schäden, können keine
Haftung übernommen werden.
4.3 Vom Kunden bereit gestellte Pflanzen und Materialen, übernimmt die Firma Blam Baumservice keine
Haftung.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Blam Baumservice unverzüglich und ohne besondere Aufforderung auf Änderungen
hinzuweisen, die für die Arbeiten und den Ausführungen von Belang sind.
5.
Schadenersatzansprüche
5.1 Schäden die durch die Firma Blam Baumservice nachweislich verursacht wurden, muss der Auftraggeber unverzüglich schriftlich
einreichen.
Die Firma Blam Baumservice haftet nur für grob fahrlässig verursachte Schäden
durch Nils Blam, seinen Mitarbeiter oder Subunternehmer.
5.2 Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
6. Hilfskräfte
6.1 Sofern es für die Durchführung des Auftrages notwendig ist, kann die Firma Blam Baumservice nach eigenem Ermessen
Hilfskräfte/Subunternehmen heranziehen.
6.2 Anfallende Kosten für Hilfskräfte sind von der Firma Blam Baumservice zu bezahlen und werden erst nach Absprache
hinzugezogen, bzw. sind im Angebot enthalten.
7.
Ausführungsfristen
7.1 Die von der Firma Blam Baumservice genannten Ausführungszeiten, sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine
Schätzung dar.
7.2 Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt, Krankheit oder andere unabwendbare Umstände verlängert
und neu vereinbart.
7.3 Die Firma Blam Baumservice muss rechtzeitig dem Auftraggeber Bescheid geben, wenn sich Termine
verschieben.
7.4 Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen
Tagestemperaturen unter 5°C, außer es wird etwas anderes Vereinbart.
8.
Terminvereinbarung
8.1 Terminabsprachen gelten
schriftlich und mündlich.
8.2 Termine, die nicht
eingehalten werden können, sind rechtzeitig abzusagen.
Sollte die Absage des Auftraggebers nicht rechtzeitig geschehen
und Kosten für Pflanzen, Material, Arbeitsbühne usw. schon angefallen sein, muss der Auftraggeber für diese Kosten
aufkommen.
8.3 Wenn für die Ausführung der Arbeiten wieder erneut die in Punkt 8.2 erwähnten Dinge anfallen, sind diese wieder zu
bezahlen.
9. Abnahme der
Arbeiten
9.1 Die Abnahme der Leistung hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig
abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich, innerhalb 7 Tagen, schriftlich
widerspricht.
9.2 Spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
10. Zusätzliche Vereinbarungen -
Mehrarbeit
10.1 Zusätzliche Änderungen müssen schriftlich fixiert und Vom Auftraggeber und der Firma Blam Baumservice unterzeichnet
werden.
10.2 Zusatzarbeiten, die vor Ort der Auftraggeber mündlich beauftrag hat, werden im Stundenlohn abgerechnet, auch wenn diese
nicht schriftlich fixiert wurden.
10.3 Zusatzarbeiten die als pauschale mündlich angeboten und ausgeführt wird, wird als pauschale abgerechnet und nicht im
Stundenlohn.
11. Urheberrecht
11.1 Der Auftraggeber darf das Angebot nicht zweckentfremden und weiterleiten, oder für andere Angelegenheiten
verwenden.
11.2 Fotos dürfen nicht gemacht werden, auf denen die Firma Blam Baumservice mit Personen, Maschinen oder Fahrzeugen zu sehen
ist.
Keine Fotos, die in den Medien, z.B. Whats App, Facebook etc. verbreitet
werden.
12.
Zahlungsvereinbarungen
12.1 Die Firma Blam Baumservice kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen, z.B. Material,
Pflanzen, etc. verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen werden auf Grundlage der
ermittelten voraussichtlichen Kosten festgelegt.
Nicht bezahlte Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum.
12.2 Die Firma Blam Baumservice ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden. MwSt. werden
ausgewiesen.
12.3 Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb 7 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Ist es in Ausnahefällen notwendig, vor
Zahlung der Vergütung tätig zu werden, so ist die Rechnung sofort nach Rechnungseingang fällig.
12.4 Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, die der Firma Blam
Baumservice durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist die Firma Blam Baumservice befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu
verlangen.
12.5 Die Firma Blam Baumservice
hat die Möglichkeit nach einer Zahlungserinnerung/Mahnung den Vorgang dem Anwalt zu übergeben.
12.6 Ein mündlich genannter
unverbindlicher Schätzpreis, ist nicht maßgebend, da die Arbeiten nach Angebot/Angebotsbestätigung abgerechnet werden.
12.7 Nichteinhaltungen von
Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Firma Blam
Baumservice zur Folge. In diesen Fällen ist die Firma Blam Baumservice berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
13. Haftungsausschluss
13.1. Die Firma Blam Baumservice
haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche
Anspruchsgrundlage handelt.
13.2. Die Firma Blam Baumservice
haftet nur für Schäden, an Körper und Gesundheit.
Bagatellschäden, z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen
etc., werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen – gleich aus
welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzliche oder grob
fährlässige Pflichtverletzung verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind.
13.3. Bei einfacher
Fahrlässigkeit ist die Haftung für sonstige Schäden ausgeschlossen, es sei denn, die Pflichtverletzung bezieht sich auf eine für die Erreichung des Vertragsrechts wesentliche
Pflicht. In diesem Fall wird die Haftung auf einen Betrag in Höhe von max. 500€ je Schadensfall begrenzt. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche
werden ausgeschlossen.
14. Kündigung
14.1 Eine Kündigung des
Vertrages ist nach tätig werden nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
14.2 Die bisher angefallenen
Kosten müssen bezahlt werden.
14.3 Als wichtigen
Kündigungsgrund gilt, wenn der Auftragnehmer oder Auftraggeber in grober Weise gegen die Vereinbarungen verstoßen.
14.4 Als wichtigen Grund gilt, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht
verweigert oder dem Auftragnehmer keinen Zugang verschafft.
14.5 Wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges
Verhalten aufgrund einer Zahlungserinnerung/Mahnung des Auftragnehmers nicht ändert.
14.6 Wenn der Auftragnehmer nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde
fehlt.
14.7 Wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass es keine Vertrauensbasis gibt.
15. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
15.1 Ort der Erfüllung ist der Gerichtsstand des Auftragnehmers. Dies gilt auch für Auftraggeber welche nach den Regeln des HGB
Kaufleute sind.
15.2 Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand.
15.3 Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
16. Schlussbestimmung
16.1 Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich
zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
16.2 Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
17. Salvatorische
Klausel
17.1 Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt.
An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner
günstige Regelung getroffen werden.
Widerrufsbelehrung
(für Blam Baumservice/Angebotsbestätigung, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden)
Die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) ist am 13.Juni 2014 in Kraft getreten. Dem Verbraucher steht wie bisher
bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Als Fernabsatzvertrag sind alle Verträge
anzusehen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, wie Briefe,
Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Rundfunk und Telemedien. Seit dem 13. Juni 2014 können Verbraucher auch Haustürgeschäfte per Widerruf rückgängig machen, selbst wenn dieser z.B. den Besuch der Firma Blam Baumservice in dessen Räumen oder im Rahmen einer Ortsbesichtigung ausdrücklich bestellt hat. Der Auftragnehmer hat in solchen Fällen somit eine
Widerrufsbelehrung vorzuhalten, da in den meisten Fällen die Beauftragung bzw. der Vertragsschluss
außerhalb der eigenen Geschäftsräume erfolgt. Wir empfehlen dringend, die Widerrufsbelehrung nicht zu ändern, zu kürzen oder zu verlängern. Andernfalls könnten wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Für Verbraucher gilt folgendes Widerrufsrecht: (Verbraucher
ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können.)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Blam Baumservice, Dorfstr.16, 24576 Hagen, E-Mail: n.blam@blam-baumservice.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, schriftlich informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen vorbeginn unserer Tätigkeit als Vorschuss erhalten haben binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, und vor Ablauf das Widerrufsrecht einen Termin mit uns vereinbart,
so haben Sie uns die erbrachten Leistungen laut Angebot zu zahlen.