Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

 

1.  Geltung
1.1 Die Rechtsbeziehung des Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
1.2 Die Basis einer langdauernden Geschäftsbeziehung beruht auf eine gute Zusammenarbeit, Respekt und Vertrauen.


2.  Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstände sind die in dem Angebot und Angebotsbestätigung dargelegten.
2.2 Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er Blam Baumservice vor Erstellung des Angebots unaufgefordert zukommen lassen muss, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit.
2.3 Bei abweichenden Bedingungen, welche zur nicht Aufnahme der Arbeiten führt, behält sich die Firma Blam Baumservice vor, Anfahrtskosten in Höhe 0,90€/km, sowie 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
Bei Verzögerungen wird der zusätzliche Zeitaufwand im Stundenlohn abgerechnet.
2.4 Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für unvorhergesehene Arbeiten, z.B. das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich, sowie Kosten für Absperrungen, Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen.
2.5 Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber Blam Baumservice mündlich oder schriftlich beauftragt.
Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie schriftlich und von der Firma Blam Baumservice unterschrieben wurde.
2.6 Angebote von der Firma Blam Baumservice halten 21 Tage Ihre Gültigkeit, beginnend mit dem darauf angeführten Datum.
2.7 Mit der Auftragsbestätigung und damit verbundene Bestellungen z.B. Pflanzen und benötigte Materialien müssen sofort bezahlt werden.


3.  Genehmigungen und Zugang
3.1 Der Auftraggeber hat vor Beginn der Ausführung der Arbeiten, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen.
3.2 Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Blam Baumservice durch Fehler, z.B. von nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Blam Baumservice ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu prüfen.
3.3 Der Auftraggeber stellt der Firma Blam Baumservice für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Arbeiten vom Nachbargrundstück aus, muss der Auftraggeber eine schriftliche Genehmigung vorlegen.          


4.  Rechte, Pflichten und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber alle nötigen Unterlagen, Bewilligungen, Genehmigungen unaufgefordert, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Auch über die Information der Versorgungsleitungen.
4.2 Schäden die durch mangelndes Wissen von Informationen entstehen, nicht absichtlich herbeigefügte Schäden, können keine Haftung übernommen werden.
4.3 Vom Kunden bereit gestellte Pflanzen und Materialen, übernimmt die Firma Blam Baumservice keine Haftung.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Blam Baumservice unverzüglich und ohne besondere Aufforderung auf Änderungen hinzuweisen, die für die Arbeiten und den Ausführungen von Belang sind.


5.  Schadenersatzansprüche
5.1 Schäden die durch die Firma Blam Baumservice nachweislich verursacht wurden, muss der Auftraggeber unverzüglich schriftlich einreichen.
Die Firma Blam Baumservice haftet nur für grob fahrlässig verursachte Schäden durch Nils Blam, seinen Mitarbeiter oder Subunternehmer.
5.2 Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.


6.  Hilfskräfte
6.1 Sofern es für die Durchführung des Auftrages notwendig ist, kann die Firma Blam Baumservice nach eigenem Ermessen Hilfskräfte/Subunternehmen heranziehen.
6.2 Anfallende Kosten für Hilfskräfte sind von der Firma Blam Baumservice zu bezahlen und werden erst nach Absprache hinzugezogen, bzw. sind im Angebot enthalten.


7.  Ausführungsfristen
7.1 Die von der Firma Blam Baumservice genannten Ausführungszeiten, sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Schätzung dar.
7.2 Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt, Krankheit oder andere unabwendbare Umstände verlängert und neu vereinbart.
7.3 Die Firma Blam Baumservice muss rechtzeitig dem Auftraggeber Bescheid geben, wenn sich Termine verschieben.
7.4 Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tagestemperaturen unter 5°C, außer es wird etwas anderes Vereinbart.


8.  Terminvereinbarung
8.1 Terminabsprachen gelten schriftlich und mündlich.
8.2 Termine, die nicht eingehalten werden können, sind rechtzeitig abzusagen.
Sollte die Absage des Auftraggebers nicht rechtzeitig geschehen und Kosten für Pflanzen, Material, Arbeitsbühne usw. schon angefallen sein, muss der Auftraggeber für diese Kosten aufkommen.
8.3 Wenn für die Ausführung der Arbeiten wieder erneut die in Punkt 8.2 erwähnten Dinge anfallen, sind diese wieder zu bezahlen.


9.  Abnahme der Arbeiten
9.1 Die Abnahme der Leistung hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich, innerhalb 7 Tagen, schriftlich widerspricht.
9.2 Spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.


10.  Zusätzliche Vereinbarungen - Mehrarbeit
10.1 Zusätzliche Änderungen müssen schriftlich fixiert und Vom Auftraggeber und der Firma Blam Baumservice unterzeichnet werden.
10.2 Zusatzarbeiten, die vor Ort der Auftraggeber mündlich beauftrag hat, werden im Stundenlohn abgerechnet, auch wenn diese nicht schriftlich fixiert wurden.
10.3 Zusatzarbeiten die als pauschale mündlich angeboten und ausgeführt wird, wird als pauschale abgerechnet und nicht im Stundenlohn.


11.  Urheberrecht
11.1 Der Auftraggeber darf das Angebot nicht zweckentfremden und weiterleiten, oder für andere Angelegenheiten verwenden.
11.2 Fotos dürfen nicht gemacht werden, auf denen die Firma Blam Baumservice mit Personen, Maschinen oder Fahrzeugen zu sehen ist.
Keine Fotos, die in den Medien, z.B. Whats App, Facebook etc. verbreitet werden.


12.  Zahlungsvereinbarungen
12.1 Die Firma Blam Baumservice kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen, z.B. Material, Pflanzen, etc. verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen werden auf Grundlage der ermittelten voraussichtlichen Kosten festgelegt.
Nicht bezahlte Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12.2 Die Firma Blam Baumservice ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden. MwSt. werden ausgewiesen.
12.3 Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb 7 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Ist es in Ausnahefällen notwendig, vor Zahlung der Vergütung tätig zu werden, so ist die Rechnung sofort nach Rechnungseingang fällig. 
12.4 Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, die der Firma Blam Baumservice durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist die Firma Blam Baumservice befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu verlangen.
12.5 Die Firma Blam Baumservice hat die Möglichkeit nach einer Zahlungserinnerung/Mahnung den Vorgang dem Anwalt zu übergeben.
12.6 Ein mündlich genannter unverbindlicher Schätzpreis, ist nicht maßgebend, da die Arbeiten nach Angebot/Angebotsbestätigung abgerechnet werden.
12.7 Nichteinhaltungen von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Firma Blam Baumservice zur Folge. In diesen Fällen ist die Firma Blam Baumservice berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


13. Haftungsausschluss
13.1. Die Firma Blam Baumservice haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
13.2. Die Firma Blam Baumservice haftet nur für Schäden, an Körper und Gesundheit.
Bagatellschäden, z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen etc., werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzliche oder grob fährlässige Pflichtverletzung verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind.
13.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für sonstige Schäden ausgeschlossen, es sei denn, die Pflichtverletzung bezieht sich auf eine für die Erreichung des Vertragsrechts wesentliche Pflicht. In diesem Fall wird die Haftung auf einen Betrag in Höhe von max. 500€ je Schadensfall begrenzt. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
 
14. Kündigung
14.1 Eine Kündigung des Vertrages ist nach tätig werden nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
14.2 Die bisher angefallenen Kosten müssen bezahlt werden.
14.3 Als wichtigen Kündigungsgrund gilt, wenn der Auftragnehmer oder Auftraggeber in grober Weise gegen die Vereinbarungen verstoßen.
14.4 Als wichtigen Grund gilt, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Auftragnehmer keinen Zugang verschafft.
14.5 Wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Zahlungserinnerung/Mahnung des Auftragnehmers nicht ändert.
14.6 Wenn der Auftragnehmer nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt.
14.7 Wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass es keine Vertrauensbasis gibt.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Ort der Erfüllung ist der Gerichtsstand des Auftragnehmers. Dies gilt auch für Auftraggeber welche nach den Regeln des HGB Kaufleute sind.
15.2 Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand.
15.3 Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


16. Schlussbestimmung
16.1 Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
16.2 Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.


17. Salvatorische Klausel
17.1 Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung getroffen werden.

 

 

Widerrufsbelehrung
(für Blam Baumservice/Angebotsbestätigung, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden)
 
Die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) ist am 13.Juni 2014 in Kraft getreten. Dem Verbraucher steht wie bisher bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Als Fernabsatzvertrag sind alle Verträge anzusehen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Rundfunk und Telemedien. Seit dem 13. Juni 2014 können Verbraucher auch Haustürgeschäfte per Widerruf rückgängig machen, selbst wenn dieser z.B. den Besuch der Firma Blam Baumservice in dessen Räumen oder im Rahmen einer Ortsbesichtigung ausdrücklich bestellt hat. Der Auftragnehmer hat in solchen Fällen somit eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten, da in den meisten Fällen die Beauftragung bzw. der Vertragsschluss außerhalb der eigenen Geschäftsräume erfolgt. Wir empfehlen dringend, die Widerrufsbelehrung nicht zu ändern, zu kürzen oder zu verlängern. Andernfalls könnten wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Für Verbraucher gilt folgendes Widerrufsrecht: (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)
 
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Blam Baumservice, Dorfstr.16, 24576 Hagen, E-Mail: n.blam@blam-baumservice.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, schriftlich informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen vorbeginn unserer Tätigkeit als Vorschuss erhalten haben binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, und vor Ablauf das Widerrufsrecht einen Termin mit uns vereinbart, so haben Sie uns die erbrachten Leistungen laut Angebot zu zahlen.